Ausführliche Beratung
Beratung soll helfen, die unterschiedlichen Hilfsangebote zu kennen, die richtigen, für die jeweilige Lebenssituation passenden auszuwählen und diese auch in Anspruch zu nehmen.
Beratungsinhalte können sein:
- Leistungsansprüche der Pflegeversicherung
- Unterstützung bei neuer Pflegesituation
- Entlastungsleistungen für pflegende Angehörige
- Hilfe bei der Organisation der Pflege
- Weiterleitung zu qualifizierten Hilfsangeboten
Diese Beratung kann von der Pflegekasse oder einer unabhängigen Beratungsstelle, zum Beispiel einem Pflegestützpunkt oder Pflegedienst durchgeführt werden und ist für Sie kostenlos und freiwillig.
*Nicht zu verwechseln mit einem verpflichtenden Beratungsgespräch nach §37,3 SGB XI*
Weil sie so lange wie möglich, so sicher wie möglich und so selbstständig wie möglich ihr Zuhause genießen sollen!
Gerne können sie bei uns im Büro vorbeischauen und sich kostenlos beraten lassen.
Der Beratungseinsatz nach § 37.3 SGB XI, oft auch Qualitätssicherungsbesuch oder Beratungsbesuch genannt, ist ein regelmäßiger Beratungstermin vor Ort für Pflegebedürftige, die zuhause gepflegt werden und Pflegegeld beziehen. Eine Beratungspflicht besteht für Pflegegeldempfänger, wer Sachleistung in Anspruch nimmt, der kann aber ebenfalls ein Beratungsgespräch in Anspruch nehmen. Pflegeexperten sollen beim Beratungsbesuch pflegende Angehörige unterstützen und die Qualität der Pflege optimieren und sicherstellen.
Die Kosten für den Beratungsbesuche werden von den Pflegekassen übernommen.